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Wissenswertes für Schülerinnen und Schüler

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Jede Schülervertretung auf Schul-, Kreis- oder Landesebene kann eigene Arbeitsgemeinschaften einrichten. Hier kann die SV in sehr unterschiedlichen Bereichen tätig werden. So können z. B. AGs für bestimmte Veranstaltungen (Schulfest, Projekttag, Diskussionsrunden etc.) eingerichtet werden. Der Nutzung von Schuleinrichtungen durch AGs muss der Schulleiter zustimmen. Falls nichts Begründetes dagegen spricht, sollte er diese Nutzung ermöglichen; es sei denn, dass er durch diese AG den Erziehungsauftrag der Schule oder die Sicherheit von Personen gefährdet sieht.

Anträge an Lehrerkonferenzen

Anträge der SV, die 24 Stunden vor der Lehrerkonferenz (außer der Schulkonferenz) schriftlich beim Vorsitzenden eingegangen sind, müssen wie ordentliche Tagesordnungspunkte (TOP) behandelt werden. Sie sollten neben dem Antragstext auch eine Begründung enthalten, die auf das Wesentliche beschränkt sein sollte. In der Konferenz sollten eure Anträge kurz, aber informationsreich dargestellt werden.

Ausschluss vom Unterricht

Schüler können von der Lehrkraft für den Rest des Unterrichtstags ausgeschlossen werden, wenn anderenfalls der Ablauf des Unterrichts so beeinträchtigt würde, dass eine sinnvolle Durchführung nicht mehr möglich wäre.

 

Bevor die Lehrkraft Schüler vom Unterricht ausschließen kann, muss sie beim Schulleiter die Genehmigung dazu einholen. Wird ein Ausschluss vom Unterricht veranlasst, sind die Eltern des Ausgeschlossenen darüber zu informieren.

Will ein Lehrer einen Schüler für längere Zeit vom Unterricht ausschließen, muss hierüber die Klassenkonferenz beraten. Diese kann dann den Schulleiter bitten diesen Schüler für maximal vier Wochen vom Unterricht auszuschließen.

Befreiung vom Unterricht

Schüler können sich aus gesundheitlichen Gründen vom Sportunterricht oder aus religiösen Gründen vom Religionsunterricht befreien lassen. Ein solcher Antrag muss von den Erziehungsberechtigten gestellt werden. Religionsmündige (ab 14 Jahren) Schüler können ihren Antrag auf Befreiung vom Religionsunterricht selbst stellen. Der Schulleiter entscheidet dann über die Art der Befreiung.

Benachteiligungsverbot für die SV

Schülervertreter dürfen wegen ihrer Tätigkeit in der SV weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Lehrer einen Schüler nicht eine schlechtere Note in Sozialverhalten geben darf, weil er sich aktiv in der SV beteiligt.

Entschuldigungen für Fehlzeiten

Ob und in welcher Form sich Schüler für Ihre Fehlzeiten entschuldigen müssen, kann die Schule in ihrer Schulordnung oder durch Konferenzbeschluss speziell regeln. Dabei ist es ihr unbenommen, für besondere Situationen (schriftliche Arbeiten, Wanderfahrten etc.) spezielle Regelungen zu treffen. Hierbei ist jedoch die Verhältnismäßigkeit zu beachten. So kann eine Schule nicht generell von jedem Schüler bereits am ersten Tag seines Fernbleibens verlangen, ein ärztliches Attest vorzulegen, und den Erziehungsberechtigten die Kosten hierfür aufbürden. Zulässig hingegen ist es, für Prüfungstermine, schriftlichen Arbeiten oder besondere Schulveranstaltungen dieses Attest zu verlangen.

Fehlzeiten

Alle von euch verursachten Fehlzeiten werden von eurer Schule im Zeugnis vermerkt und nach „entschuldigt“ und „unentschuldigt“ getrennt aufgeführt. Bei Schülern, die ein Abschluss- oder ein Abgangszeugnis erhalten, dürfen hingegen die Fehlzeiten nicht aufgeführt werden. Die Freistellungszeiten für notwendige Tätigkeiten in der SV sind keine Fehlzeiten und sind somit auch nicht als Fehlzeit im Zeugnis aufzuführen.

Freistellung für SV-Arbeit

Manchmal lassen sich SV-Tätigkeiten nur während der Unterrichtszeit durchführen. Dann habt ihr das Recht darauf, für diese Tätigkeiten im erforderlichen Umfang von eurem Schulleiter freigestellt zu werden.

Wenn euch durch notwendige SV-Tätigkeiten Fehlstunden entstehen, so dürfen diese nicht im Zeugnis eingetragen werden, weder als entschuldigt noch als unentschuldigt. Die Freistellungsregelung schließt auch die Tätigkeit auf Kreis- und Landesebene ein.

Hausaufgabenkontrolle

Hausaufgabenkontrollen dürfen nur ausnahmsweise und unter der Voraussetzung geschrieben werden, dass sie nicht länger als 15 Minuten dauern und sich nur auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche beziehen. Ausnahmsweise heißt hier, dass beispielsweise nicht jeden Mittwoch oder jeden Ersten eines Monats eine solche Aufgabe gestellt werden kann.

Benotungen sind zulässig und die Kontrollen müssen nicht vorher angekündigt werden.

Hitzefrei

Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter.

Informationspflicht über den Leistungsstand

Zu Beginn eines Schuljahres soll der Lehrer euch und eure Eltern informieren, nach welchen Kriterien er benotet. Darüber hinaus sollen euch eure Lehrer im Schulhalbjahr über euren mündlichen Leistungsstand informieren.

Klassenarbeit

Die Themen einer Klassenarbeit müssen aus der Unterrichtseinheit stammen und die Schüler müssen durch Übungen genügend auf den Test vorbereitet werden.

Schriftliche Arbeiten, die benotet werden, sind fünf Unterrichtstage vorher anzukündigen.

Während einer Woche dürfen von einem Schüler höchstens drei, an einem Schultag darf nicht mehr als eine schriftliche Arbeit geschrieben werden.

Klassenkasse

Jede Klasse hat das Recht und die Möglichkeit eine Klassenkasse einzurichten. Das Geld darf nur für eure Klasse (z.B. Klassenfahrten) und für Zwecke der Schülervertretung ausgegeben werden.

Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz ist eine Teilkonferenz. Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle Lehrer, die in einer Klasse unterrichten. Darüber hinaus sind zu dieser Konferenz bis zu drei Elternvertreter sowie der Klassensprecher und sein Stellvertreter mit beratender Stimme hinzuzuziehen. Bei Zeugnis- und Versetzungskonferenzen dürfen keine Schüler und Eltern anwesend sein.

Klassensprecher

Ein Klassensprecher sowie sein Stellvertreter werden von jeder Klasse zu Beginn des Schuljahres innerhalb der ersten drei Wochen gewählt. Alle Gewählten können bei klarer Mehrheit wieder abgewählt werden. Klassensprecher Haben die Pflicht an verschiedenen Sitzungen teilzunehmen.

Nachsitzen

Das Nachholen von schuldhaft versäumten Unterricht wird häufig dann angewandt, wenn Schüler wegen ständigen Störens des Unterrichts frühzeitig nach Hause geschickt oder beim Schwänzen des Unterrichtes erwischt wurden.

Ein Nachholen von schuldhaft versäumten Unterricht ist aber nur dann zulässig, wenn die Eltern der betroffenen Schüler mindestens einen Tag vorher schriftlich benachrichtigt wurden. Die Verhängung des Nachsitzens durch die Lehrkraft ist eine pädagogische Maßnahme und bedarf somit keiner weiteren Zustimmung durch die Schule.

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen werden immer dann angewandt, wenn das Vergehen des Schülers so schwer ist, dass mündlichen Ermahnungen etc. (siehe pädagogische Maßnahmen) nicht ausreichen. Alle verhängten Ordnungsmaßnahmen müssen zur verübten Tat in einem angemessenen Verhältnis stehen. So dürfen Schüler z.B. nicht von der Schule verwiesen werden, wenn sie zum wiederholten Male beim Rauchen erwischt worden sind.

Pädagogische Maßnahmen

Schüler, die den Unterricht häufig stören, oder ständig zu spät zum Unterricht erscheinen, müssen damit rechnen, dass gegen sie pädagogische Maßnahmen verhängt werden. Hierunter fallen Gespräche mit den Betroffenen sowie mit den Erziehungsberechtigten oder die schriftliche Information der Eltern.

Je nach der Schwere der Schuld können Schüler Aufgaben bekommen, die dazu geeignet sind, das Fehlverhalten erkennen zu lassen. So kann ein Schüler, der eine Wand beschmiert hat, dazu aufgefordert werden, diese wieder neu zu streichen. Pädagogische Maßnahmen bedürfen keines Konferenzbeschlusses.

Schriftliche Arbeiten

Zu den Schriftlichen Arbeiten gehören alle Klassen- und Kursarbeiten sowie Lernkontrollen.

Diese schriftlichen Leistungsnachweise müssen:

  • mindestens fünf Unterrichtstage vorher angekündigt werden,
  • an einen Tag darf nur eine schriftliche Arbeit geschrieben werden,
  • innerhalb einer Unterrichtswoche höchstens drei Arbeiten.

Siehe hierzu auch formale Leistungen, Klassenarbeiten, Lernkontrollen

Schülergroschen

Die Schülervertretung ist berechtigt, zur Deckung ihrer Kosten einen bestimmten Beitrag auf freiwilliger Basis einzusammeln. Die Höhe des Beitrages wird vom Schülerrat nach Absprache mit dem Schulelternbeirat festgelegt.

Das Einsammeln des „SV-Groschens“ führt aber meistens nicht zum Erfolg. Viele Schüler sehen es nicht ein, ihren Beitrag für die SV zu leisten. Eine weitere Hürde, die ihr nehmen müsst, ist die vorherige Einholung einer Erlaubnis des Schulelternbeirates. Um die Zustimmung der Eltern zu erreichen, müsst ihr genau begründen können, wofür ihr das Geld ausgeben wollt.

Schülerrat

Der Schülerrat ist das beschlussfassende Gremium der Schülervertretung. Er setzt sich aus den Klassen- und Tutorengruppensprechern zusammen. Anders als bei den SV-Stunden, ist beim Schülerrat nicht genau geregelt, wie häufig der Schülerrat zu seinen Sitzungen zusammenkommen kann, vielmehr ist es den Mitgliedern selber überlassen, wie häufig sie sich im Schuljahr treffen wollen.

Zu den Sitzungen des Schülerrates sind neben den Mitgliedern auch der Verbindungslehrer sowie alle Mitglieder der Schulkonferenz einzuladen.

Schulordnung

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben von Schülern sowie Lehrern in der Schule. Sie wird in der Regel von der Gesamtkonferenz erstellt und von der Schulkonferenz genehmigt bzw. geändert, erweitert etc.. In ihr sind beispielsweise die Regelungen für das Rauchen an der Schule oder den Schulbeginn und die Pausen festgehalten.

Schülerversammlung

Die Schülerversammlung (auch Schülervollversammlung genannt) ist die Versammlung aller Schüler einer Schule ab der Jahrgangsstufe fünf. Diese Vollversammlungen können für wichtige Diskussionen, Informationen und Abstimmungen unter den Schülern benutzt werden. Vollversammlungen dürfen vom Schülerrat mindestens einmal im Schuljahr durchgeführt werden. Wenn ein Fünftel der Schülerschaft dies beantragt, kann eine außerordentliche Schülerversammlung durchgeführt werden. Diese bedarf jedoch der Zustimmung eures Schulleiters.

Schulprogramm

Im Schulprogramm sollen von den einzelnen Schulen die Grundlagen für ihre inhaltliche Arbeit (Unterrichtsgestaltung, Angebote an Arbeitsgemeinschaften  und Schwerpunkte des Unterrichts) niedergeschrieben werden. So macht das Schulprogramm ebenso eine Aussage darüber, ob eine neue Schulform (gymnasiale Oberstufe) angeboten werden soll oder ob sich die Schule einen naturwissenschaftlichen, sprachlichen oder anderen Schwerpunkt geben möchte. Darüber hinaus kann das Schulprogramm eine Aussage treffen, welche freiwilligen Angebote Arbeitsgemeinschaften, Projekte etc. angeboten werden.

Das Schulprogramm ist eine Art momentaner Bestandsaufnahme, die ständig von den Lehrer, Eltern und Schüler fortgeschrieben und weiterentwickelt werden soll.

Schulsprecher

Der Schulsprecher ist als Vorsitzender des Schülerrats der Ansprechpartner für Schüler, die Schulleitung, das Lehrerkollegium, den Schulelternbeirat, den Hausmeister, die Schulsekretärin, den Vorsitzenden des Schulpersonalrats usw. Er nimmt u.a. die bildungs- und schulpolitischen Aufgaben wahr und wirkt an der Demokratisierung der Schule mit, indem er die Rechte der SV wahrt und gleichzeitig für eine Verbesserung der Position der Schülerschaft eintritt. Er kann sich bei seiner Arbeit von den Vorstandsmitgliedern und Vertreten unterstützen lassen.

Studienfahrt

Die Kosten für eine Fahrt dürfen für Inlandsfahrten ca. 180 Euro und für Auslandsfahrten ca. 260 Euro betragen, wenn hierfür langfristig angespart wurde. Dabei dürfen von euch nicht mehr als ca. 30 Euro monatlich dafür aufgewendet werden müssen.

SV-Stunde

Ab der Jahrgangsstufe fünf hat jede Klasse die Möglichkeit einmal wöchentlich innerhalb der „regulären Unterrichtszeit“ im Stundenplan eine SV-Stunde durchzuführen. In dieser Stunde darf kein regulärer Unterricht stattfinden. Die Gestaltung und der Ablauf dieser Stunde liegt ganz in euren Händen. Auch leitet ihr die SV-Stunde und nicht die gerade anwesende Lehrkraft. Ab der Jahrgangsstufe zehn könnt ihr sogar euren Lehrer bitten die SV-Stunde ohne ihn fortzusetzen. Um eine SV-Stunde durchführen zu können solltet ihr möglichst drei Tage, mindestens jedoch einen Unterrichtstag, vorher euren Fachlehrer informieren.

Bei der Auswahl eurer SV-Stunden solltet ihr darauf achten, dass nicht immer das gleiche Unterrichtsfach (z. B. am gleichen Wochentag) betroffen ist. An einigen Schulen gibt es dafür auch schulweite Regelungen.

Täuschungsversuch

Wenn ihr bei einer schriftlichen Arbeit unzulässige Hilfsmittel verwendet, kann der Lehrer euch

  • ermahnen und eine der folgenden Maßnahmen androhen,
  • die Arbeit abnehmen und die Aufgaben bewerten, bei denen nicht „gespickt“ wurde,
  • die Arbeit abnehmen und sie von euch wiederholen lassen (ohne Ankündigungsfrist),
  • die Note ungenügend (6) geben.

Bekommt ihr die Chance, diese Arbeit zu wiederholen und verwendet wieder unzulässige Hilfsmittel, muss euch euer Lehrer die Arbeit abnehmen und euch die Note ungenügend (6) geben.

Versetzung

Über Versetzungen oder Nichtversetzungen entscheidet die Zeugnis- und Versetzungskonferenz. Ihr gehören alle unterrichtenden Lehrkräfte einer Klasse an. Ein Schüler wird nur dann versetzt, wenn von ihm eine erfolgreiche Mitarbeit im kommenden Schuljahr zu erwarten ist. Dabei sind die Leistungen eines gesamten Schuljahres zu berücksichtigen. Von einer erfolgreichen Arbeit ist auszugehen, wenn der Schüler in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Wahlergebnis

Für die Wahlen gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl, auch Personenwahl genannt. Wer die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann, ist gewählt. Wenn für ein Amt nur eine Person zur Verfügung steht, ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen nötig. Der Kandidat muss gleichzeitig mehr Ja- als Neinstimmen erhalten.

Wahlniederschrift

Die Mitglieder des Wahlausschusses fertigen unmittelbar nach jeder Wahl eine Wahlniederschrift (Wahlprotokoll) an. Das Wahlprotokoll enthält:

  • Grund der Wahlveranstaltung,
  •  Ort, Zeit (Beginn und Ende) der Wahl,
  •  die Wahlvorschläge,
  •  die Zahl der gültigen und ungültigen Stimmen sowie der Stimmenthaltungen,
  •  die Zahl der auf die Bewerber entfallenen Stimmen,
  •  bei Losverfahren das Ergebnis dieser Auslosung,
  •  die Mitglieder des Wahlausschusses und
  •  deren Unterschriften auf dieser Wahlniederschrift.

Wandertag und Wanderfahrt

Zahl, Dauer und Zielsetzung der Wanderungen sollen dem Alter angemessen sein. Die Bewegung in der Natur, z.B. Wandern und Radfahren, sollen im Mittelpunkt des Wandertages stehen. Die Anfahrtswege sollen dabei so kurz wie möglich sein.

Während eines Schuljahres sollen acht Wandertage durchgeführt werden, von denen in der Klasse 5-10 bis zu sechs zu einer mehrtägigen Fahrt im Inland zusammengefasst werden können. Dazu zählen auch Klassenfahrten.

Die Teilnahme an den Schulwanderungen und Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Auch ihr seid verpflichtet, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

Fehlt ihr bei einer dieser Veranstaltungen müsst ihr euch auch wie beim normalen Unterricht entschuldigen oder euch von euren Eltern entschuldigen lassen.

Zeugnisse und Zensuren

Zeugnisse und Zensuren sollen in erster Linie der Unterrichtung von Schülern sowie deren Eltern über den erreichten Leistungsstand dienen. Dies ist jedoch nur dann gegeben, wenn Klarheit über die Grundsätze und Maßstäbe der Beurteilung besteht.

Schüler, sowie Eltern sollen deshalb von der Lehrkraft erfahren, wie Zensuren zustande gekommen und begründet sind. Dabei ist eine Erörterung insbesondere vor der Zeugniserteilung mit den Schülern aller Altersgruppen wichtig.

 

Einzelne Zensuren, die nur der Information über den Leistungsstand dienen, können nicht angefochten werden.

Zeugnisse sind jedoch in Verbindung mit Versetzungsentscheidungen, Umschulungen und einem Schulabschluss durch Widerspruch und eventueller anschließender Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht überprüfbar.

In Abgangs- und/oder Abschlusszeugnissen dürfen unter der Rubrik „Bemerkungen“ keine Eintragungen enthalten sein, die für die Schüler nachteilig sein können.